MessLOG

QUALICOAT · GSB · QIB

Drei Regelwerke, eine gemeinsame Botschaft

Die Anforderungen unterscheiden sich im Detail, nicht im Grundsatz: laufende Eigenüberwachung, lückenlose Aufzeichnung, jederzeit vorzeigbar.

QUALICOAT

Kapitel 6 der QUALICOAT-Vorschriften schreibt den Beschichtungsbetrieben umfangreiche Eigenkontrollen vor — samt Dokumentation der Durchführung und der Ergebnisse.

Die Badanalysen richten sich nach den Empfehlungen des Chemielieferanten, mindestens jedoch einmal in 24 Stunden. Die Trocknungstemperatur des Werkstücks ist mindestens wöchentlich zu messen. Betriebe mit dem Zusatz SEASIDE kontrollieren den Beizabtrag einmal je Arbeitsschicht.

Und: Die Unterlagen sind so aufzubewahren, dass der Inspektor leicht darauf zugreifen kann. Kontrolliert wird zweimal jährlich, unangemeldet.

GSB International

Die Qualitätsrichtlinien AL 631 (Aluminium) und ST 663 (Stahl) verpflichten den Betrieb zur ständigen Eigenüberwachung von Vorbehandlung und Produktion, zur Aufzeichnung der Ergebnisse und zur Aufbewahrung der Prüfprotokolle.

Bei chromfreier Passivierung etwa sind Temperatur und Konzentration einmal pro Schicht zu prüfen. Die Ofentemperatur ist an mindestens drei stationären Messstellen fortlaufend zu dokumentieren.

Bemerkenswert: Dieselbe Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass die Dokumentation nicht über Endlospapier erfolgen muss. Das ist die Erlaubnis, den Papierstreifen durch etwas Besseres zu ersetzen.

QIB

Die Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung prüft bei der Inspektion Produktionsanlagen, Verfahren, die erreichte Produktqualität — und ausdrücklich die Dokumentation wichtiger Produktionsdaten.

Wer das Qualitätszeichen führt, ist zur kontinuierlichen Eigenüberwachung verpflichtet; einmal jährlich kommt ein Inspektor eines unabhängigen Prüfinstituts in den Betrieb.

Bitte im Blick behalten

Die drei Werke werden laufend fortgeschrieben. Massgebend ist immer die gültige Fassung — nicht diese Seite und nicht die Vorlagen einer Software. Wer eine Anwendung einführt, muss ihre Protokollvorlagen gegen die aktuelle Ausgabe stellen. Das bleibt Aufgabe des Betriebs.